Gesundheitsreform: Pflicht zur Krebsvorsorge kommt nicht

23.07.2007·Kassen und Ärzte entscheiden sich gegen eine verpflichtende Früherkennung von Krebserkrankungen und hebeln damit eine Zuzahlungsregelung der Gesundheitsreform 2007 praktisch aus.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) hat die von der Bundesregierung beabsichtigte Pflichtuntersuchung zur Krebsfrüherkennung in eine Pflichtberatung abgemildert. Auch künftig werde es damit keine verpflichtende Teilnahme an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Termine

Termine zu den Themen­bereichen Sozialver­sicherung, Krankenkassen und Karriere in der GKV:

Terminhinweise, Kalender
Weitere News

Personeller Umbruch geplant

Experten kritisieren STIKO-Reform Lauterbachs

Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach künftig nur noch für maximal drei Amtsperioden... mehr


Änderungen ab 2024

Übergangsbereich für Midijobs bis 2.000 Euro wird angepasst

Durch die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2024 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im... mehr


Festlegung des BMG

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt 2024 auf 1,7 Prozent

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut erhöht und für 2024 auf 1,7 Prozent... mehr

mehr News ...