Halteprämien: Sonderregelung für Kassen mit Zusatzbeitrag

17.03.2010·Notleidende Krankenkassen dürfen nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes keine Prämien mehr verteilen. Rabatte auf Beiträge bleiben jedoch möglich. Ein gewisser Widerspruch ist nicht zu übersehen.

Die Koppelung von Zusatzbeiträgen und Halteprämien ist aus Sicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) nicht zulässig. Darauf weist der Präsident der Bonner Behörde, Dr. Maximilian Gaßner, hin. In einer Mitteilung seines Hauses heißt es dazu: "Krankenkassen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage gezwungen sind, einen Zusatzbeitrag zu erheben, dürfen nicht...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Termine

Termine zu den Themen­bereichen Sozialver­sicherung, Krankenkassen und Karriere in der GKV:

Terminhinweise, Kalender
Weitere News

GKV-BStabG

Hinweispflicht der Krankenkassen bei Beitragssatzerhöhungen entfällt

Seit dem 30.07.2026 müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr schriftlich und individuell über Beitragssatzanhebungen informieren. Der Wegfall ist im... mehr


Kabinettsumbildung

Carsten Linnemann wird neuer Bundesgesundheitsminister

Der bisherige CDU Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann wird im Zuge der Kabinettsumbildung durch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) neuer Bundesgesundheitsminister. Die... mehr


Hochriskante Geldanlage

Krankenkassen verlieren mindestens 170 Millionen Euro

Mehreren gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) droht der Verlust von Millionenbeträgen, die sie in einen risikobehafteten Immobilienfonds investiert haben.... mehr

mehr News ...