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Bundeskabinett beschließt SV-Rechengrößen für 2021

14.10.2020·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (14.10.2020) die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst.

Die maßgebende Lohnentwicklung im Jahr 2019 betrug im Bundesgebiet 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent. Bei der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") abgestellt. / Beitragsbemessungs-...

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