Informationspflichten der Kassen ausgesetzt

Durchschnittlicher Zusatzbeitragsatz steigt 2023 um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent

08.11.2022·Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt. Anders als sonst, müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder bis Mitte 2023 über Beitragserhöhungen sowie das sich daraus ergebende Sonderkündigungsrecht nicht per gesondertem Schreiben informieren.

Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erfolgt jährlich nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren. Das BMG legt ihn nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises (vgl. "Links zum Thema") für das Folgejahr fest und gibt ihn bis zum 01. November eines Kalenderjahres bekannt. Auf Basis der Sitzungen des GKV-Schätzerkreises...

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