Kabinettsbeschlüsse

Beitragssenkung bei Betriebsrenten und zur Arbeitslosenversicherung

19.11.2019·Betriebsrentner müssen künftig weniger Beiträge zahlen. Ab 01.01.2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das hat das Bundeskabinett am Montag in Berlin beschlossen. Einen weiteren Beschluss fasste das Kabinett zum Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung. Dieser soll ab 2020 erneut um 0,1 Punkt sinken.

Ab 2020 müssen Rentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrenten Beiträge zahlen, der 159,25 Euro übersteigt. Entlastet werden durch den Freibetrag laut Bundesregierung mehr als vier Millionen Betriebsrentner. Auch Beschäftigte sollen künftig finanziell entlastet werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab Januar 2020 um einen weiteren...

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