Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich - Besserverdienende werden doppelt belastet

09.09.2025·Insbesondere für qualifiziertere Arbeitsplätze werden die Lohnnebenkosten zum Jahreswechsel 2025/26 erneut einen deutlichen Sprung nach oben machen. Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einerseits durch die ab 2026 geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie andererseits durch die Erhöhung der Zusatzbeitragssätze. Diese haben die Krankenkassen bereits angekündigt, sofern die Regierung nicht durch Sofortmaßnahmen noch gegensteuert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 09.09.2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Hieraus ergibt sich erneut eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ab Januar. Mit der Verordnung werden die Rechengrößen entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst....

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