Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026
Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich - Besserverdienende werden doppelt belastet
09.09.2025·Insbesondere für qualifiziertere Arbeitsplätze werden die Lohnnebenkosten zum Jahreswechsel 2025/26 erneut einen deutlichen Sprung nach oben machen. Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einerseits durch die ab 2026 geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie andererseits durch die Erhöhung der Zusatzbeitragssätze. Diese haben die Krankenkassen bereits angekündigt, sofern die Regierung nicht durch Sofortmaßnahmen noch gegensteuert.
Deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Dem Bericht nach wird die Grenze, bis zu welcher das Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, in der allgemeinen Rentenversicherung ab 01.01.2026 auf bundeseinheitlich 101.400 Euro pro Jahr bzw. 8.450 Euro monatlich angehoben (2025: 96.600 Euro bzw. 8.050 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung steige die BBG bundesweit auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro).
Höhere Entgeltgrenze beim Wechsel zur PKV
Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die sogenannte "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (JAEG), bekannt als Versicherungspflichtgrenze, angehoben. Die Möglichkeit zum Wechsel von der GKV zur privaten Krankenversicherung (PKV) setzt damit erneut ein höheres Einkommen voraus. Ab 01.01.2026 beträgt die Grenze jährlich 77.400 Euro bzw. 6.450 Euro pro Monat (2025: 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro).
Für Personen, die schon am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und ausschließlich privat krankenversichert waren, gilt eine Besitzstandsregelung. In diesen Fällen wird die Grenze auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro) steigen.
Untätigkeit der Politik lässt Beitragssätze steigen
Neben den Rechengrößen werden zum Jahreswechsel erneut auch die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen steigen. Die Kassen stehen finanziell massiv unter Druck. Gründe hierfür sind eine starke Ausgabendynamik (vgl. "Links zum Thema"), fehlende und auf politischen Druck hin abgebaute Rücklagen sowie Milliardenkosten für "versicherungsfremde Leistungen" (vgl. hierzu "Links zum Thema"). Diese Fremdaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssten ordnungspolitisch richtig aus Steuergeldern und nicht aus Beiträgen finanziert werden, da sie der Gesamtgesellschaft und nicht nur den Beitragszahlern zugute kommen. Die Bundesregierung stellt sich dieser Finanzverantwortung derzeit jedoch ebenso wenig wie der Notwendigkeit zu strukturellen Reformen.
Stattdessen plant sie neben der Einberufung einer Kommission für Reformvorschläge zur Stabislisierung der Beitragssätze bis 2027 als Sofortmaßnahme ein Darlehen von 2,3 Milliarden Euro an die GKV und von 500 Millionen Euro an die Soziale Pflegeversicherung - rückzuzahlen in der neuen Legislaturperiode ab 2029. Dies sieht der Vorstandschef von Deutschlands größter Krankenkasse, der TK, Dr. Jens Baas kritisch: "Die Darlehen sind keine Lösung für das Finanzproblem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das Geld wird bei der Krankenversicherung nicht einmal ausreichen, um die Beiträge mit Blick auf den Jahreswechsel zu stabilisieren. Dafür steigen die Ausgaben viel zu stark. Wenn die Regierung nicht kurzfristig handelt, werden Versicherte und Arbeitgeber weiter belastet, dabei ist die Schmerzgrenze längst erreicht." Ähnlich äußerten sich auch der GKV-Spitzenverband und der Verband der Ersatzkassen vdek.
Experten gehen von einem zusätzlichen Finanzbedarf zum Jahreswechsel von mindestens 0,4 Prozentpunkten aus. Aktuell beträgt der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz 2,92 Prozent. Im Oktober wird der GKV-Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) seine Prognosen für das Jahr 2026 abgeben. Bei einem zusätzlichen Finanzbedarf von 0,4 Punkten wäre dabei mit einer Empfehlung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von rund 3,3 Prozent als "durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz" ab Januar 2026 zu rechnen (2025: 2,5 Prozent). Das BMG legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz jeweils bis 01.11. und damit rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Krankenkassen fest.
Teile der SPD und der Linken planen darüber hinaus weitere Anhebungen der Bemessungsgrenzen bis 15.000 Euro pro Monat (vgl. "Links zum Thema").
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- Studie: Versicherungsfremde Leistungen erreichen 60 Milliarden Euro
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