Kabinettsbeschluss

Neuregelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation

12.02.2020·Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Das sind die Ziele des Entwurfs eines "Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG). Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12.02.2020 beschlossen.

Ständig auf Hilfe angewiesen sein, rund um die Uhr betreut werden - für Intensiv-Pflegebedürftige ist das Alltag. Ein neues Gesetz soll diesen Patienten weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Außerdem soll der Zugang zu medizinischer Rehabilitation schneller und unkomplizierter werden. Auch steige die Zahl der Menschen, die nach...

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