Kassen klagen: Viele "Rückkehrer" bleiben Beiträge schuldig

18.03.2008·Nach Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht sind die Kassen auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die Beitragsausfälle gehen damit zu Lasten der zahlenden Mitglieder.

Ehemals Nichtversicherte, die im Zuge der allgemeinen Versicherungspflicht wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse geworden sind, bleiben ihre Beiträge in vielen Fällen schuldig. Hieraus entstehen den Krankenkassen Einnahmeausfälle in Millionenhöhe, welche durch die beitragszahlenden Mitglieder aufgefangen werden müssen. Dies berichten die Nachrichtenmagazine...

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