Landessozialgericht

Unterhaltsabfindung ist bei Beitragsbemessung auf 10 Jahre zu verteilen

12.05.2015·Wird die Unterhaltspflicht nach Scheidung durch eine Einmalzahlung abgegolten, ist diese bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung auf 10 Jahre zu verteilen. Eine Schlechterstellung gegenüber Personen, die ihren nachehelichen Unterhalt monatlich erhalten, soll damit nach einer aktuellen LSG-Entscheidung verhindert werden.

Die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ist bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 29.01.2015 entschieden. / Krankenkasse verbeitragte...

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