Mehr Pflegebedürftige

Medizinische Dienste ziehen erste positive Bilanz zu neuer Pflegebegutachtung

24.04.2017·Seit rund 100 Tagen gilt für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ein neues Begutachtungsverfahren. Statt der bisherigen Pflegestufen i bis III gelten zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit seit 01.01.2017 fünf Pflegegrade. Hierdurch erhielten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung, resumieren die MDK. Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern sei positiv.

Seit Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen nach der verbliebenen Selbstständigkeit bemessen. Im Mittelpunkt des Begutachtungsverfahrens stehen dabei die Fragen: Wie selbstständig ist der Versicherte bei der Bewältigung seines Alltags und wobei benötigt er Unterstützung? Als pflegebedürftig gilt demnach insbesondere, wer körperliche,...

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