Nach Kritik und Änderungen

Bundestag beschließt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

02.07.2020·Der Bundestag hat am 02.07.2020 in 2. und 3. Lesung das "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) beschlossen. Durch das Gesetz sollen Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden.

Im Vorfeld des Beschlusses war das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachte Gesetz in wichtigen Punkten noch geändert worden. Sozialverbände, Grüne und Linke hatten kritisiert, dass Beatmungspatienten nach den Regelungen des neuen Gesetzes fürchten müssten, gegen ihren Willen auf Druck der Krankenkassen ins Pflegeheim zu kommen. Die...

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