Satzungsrecht

Krankenkasse darf keinen Zuschuss zu Sehhilfen für Erwachsene zahlen

28.05.2014·Zuschüsse für Sehhilfen an volljährige Versicherte ohne schwere Sehbeeinträchtigung liegen außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges und dürfen deshalb nicht per Satzungsregelung gewährt werden.

Satzungsänderungen einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen für volljährige Versicherte vorsehen, müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden. Dies hat der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. / BKK wollte 50 Euro Zuschuss...

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