Sozialverband kündigt Musterklagen an

Teilfinanzierung des Bundeshaushaltes aus Beitragsgeldern ist verfassungswidrig

06.08.2025·Nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2026 kündigt der Sozialverband VdK mehrere Musterklagen an. Vorrangig geht es um Beitragsgelder in Höhe von 5,2 Milliarden Euro, die von der Bundesregierung zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und damit versicherungsfremder Aufgaben während der Pandemie aus der sozialen Pflegeversicherung entnommen, später aber nicht zurückerstattet wurden. Die daraus resultierende einseitige Belastung der Beitragszahlenden verstoße laut VdK gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsgleichheit.

Der am 30.07.2025 vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsentwurf für 2026 sieht nach Ansicht des Sozialverbandes VdK keine nachhaltige Lösung für die Finanzprobleme der Sozialversicherungen vor. "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung", so VdK-Präsidentin...

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