Sozialverband kündigt Musterklagen an
Teilfinanzierung des Bundeshaushaltes aus Beitragsgeldern ist verfassungswidrig
06.08.2025·Nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2026 kündigt der Sozialverband VdK mehrere Musterklagen an. Vorrangig geht es um Beitragsgelder in Höhe von 5,2 Milliarden Euro, die von der Bundesregierung zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und damit versicherungsfremder Aufgaben während der Pandemie aus der sozialen Pflegeversicherung entnommen, später aber nicht zurückerstattet wurden. Die daraus resultierende einseitige Belastung der Beitragszahlenden verstoße laut VdK gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsgleichheit.
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