Sozialversicherung

Kabinett beschließt SV-Rechengrößen für 2020

09.10.2019·Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 beschlossen. Demnach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wie vorgesehen.

Ab 01.01.2020 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat). Bis zu dieser Grenze des jährlichen oder monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert...

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