Streit um Zuständigkeit

Bundesversicherungsamt führt Aufsicht über IKK Nord

01.04.2015·Per Klage hat sich die IKK Nord gegen eine aufsichtsrechtliche Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) gewehrt. Das BVA hatte die Aufsicht vom Land Schleswig-Holstein übernommen und die Kasse zur Vorlage erster Unterlagen aufgefordert. Zu Recht, entschied nun das Bundessozialgericht in Kassel. Bei IKK-Vorstand Hermes könnten damit unangenehme Erinnerungen wach werden.

Die Übernahme der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein für die Innungskrankenkasse (IKK) Nord durch das Bundesversicherungsamt (BVA) ist rechtmäßig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 10.03.2015 bestätigt. Das BSG folgte damit dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein als Vorinstanz....

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Termine

Termine zu den Themen­bereichen Sozialver­sicherung, Krankenkassen und Karriere in der GKV:

Terminhinweise, Kalender
Weitere News

Ohne Vermittlungsausschuss

Krankenhausreform passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat am Freitag (22.11.2024) die umstrittene Krankenhausreform gebilligt. Auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde verzichtet. Ziel des Gesetzes... mehr


Änderungen ab 2025

Übergangsbereich für Midijobs bis 2.000 Euro wird angepasst

Durch die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2025 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im... mehr


Festlegung des BMG

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 Prozent

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2025 festgelegt und bekannt gegeben. Er steigt... mehr

mehr News ...