Streit um Zuständigkeit

Bundesversicherungsamt führt Aufsicht über IKK Nord

01.04.2015·Per Klage hat sich die IKK Nord gegen eine aufsichtsrechtliche Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) gewehrt. Das BVA hatte die Aufsicht vom Land Schleswig-Holstein übernommen und die Kasse zur Vorlage erster Unterlagen aufgefordert. Zu Recht, entschied nun das Bundessozialgericht in Kassel. Bei IKK-Vorstand Hermes könnten damit unangenehme Erinnerungen wach werden.

Die Übernahme der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein für die Innungskrankenkasse (IKK) Nord durch das Bundesversicherungsamt (BVA) ist rechtmäßig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 10.03.2015 bestätigt. Das BSG folgte damit dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein als Vorinstanz....

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