Übergangsbereich bis 1.300 Euro

Beitragsberechnung für Midijobs ab Januar 2020

09.12.2019·Die Beitragsberechnung für den im Juli 2019 eingeführten "Übergangsbereich" wird zum 01.01.2020 angepasst. Hintergrund ist ein Beschluss der Bundesregierung zur zeitweisen Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sowie die Festlegung eines höheren "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes" in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der bisher auch als "Gleitzone" bekannte Niedriglohnbereich für "Midijobs" mit Entgelten von 450,01 bis 850,00 Euro pro Monat wurde am 01.07.2019 zum "Übergangsbereich" bis 1.300,00 Euro je Monat (vgl. "Links zum Thema"). In der Folge ist die Beitragsberechnung für zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse zwischen 850,01 und 1.300,00 Euro ab Juli deutlich...

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