Urteil

Einlegung eines Widerspruchs durch Email unzulässig

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

06.08.2007·Die Einlegung eines Widerspruches mittels Email genügt nicht den Formvorschriften des Signaturgesetzes (SigG). Dies hat das LSG Hessen in seinem Beschluss vom 11. Juli 2007 entschieden und damit eine mittels Email erhobene Beschwerde des Klägers gegen die Kürzung seiner Leistungen nach dem...

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