Urteil

Kein Anspruch auf teurere Pflege durch eigene Angehörige

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

23.06.2008·Eine querschnittsgelähmte, pflegebedürftige Versicherte hat keinen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse einen teureren Pflegedienst bezahlt, den die Angehörigen der Versicherten zu deren Pflege gründeten und betrieben. Die Krankenkasse ist nur verpflichtet, den marktüblichen Preis für...

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