Urteil: Patient muss Fehler des Pflegepersonals nicht beweisen

30.07.2007·Weil Patienten den Nachweis eines Behandlungsfehlers häufig nicht führen könnten, gelte auch bei pflegerischen Maßnahmen eine Beweislastumkehr. So ein Urteil des OLG Zweibrücken.

Wird ein Patient bei der Behandlung durch einen Krankenpfleger verletzt, haftet das Pflegepersonal, ohne dass der Patient einen Behandlungsfehler nachweisen muss. Das berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Es gelte wie bei einer ärztlichen Behandlung, dass nicht der Patient...

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