Urteil zum Krankengeldbezug

Wiedervorstellungstermin beim Arzt sagt nichts zur Arbeitsunfähigkeit aus

03.06.2015·Auch im laufenden Krankengeldbezug kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins beim behandelnden Arzt nicht auf eine Begrenzung der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit geschlossen werden. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Bescheinigt der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres", ohne einen Endzeitpunkt anzugeben, kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht geschlossen werden, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll. Die zuständige Krankenkasse kann deshalb verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin...

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