Verfassungsgericht stärkt Rechte gesetzlich Versicherter

17.12.2005·Schwerst erkrankte Kassenpatienten können alternative Therapien nutzen, wenn die Schulmedizin keine Antwort weiss - zumindest innerhalb der gesetzlichen Pflichtversicherung.

Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf freie Wahl der Arznei- und Hilfsmittel zum Schutz seines Lebens. Ist dies in Gefahr, müssen Krankenkassen auch alternative Behandlungsmethoden bezahlen, selbst wenn diese nicht als anerkannte Methode im gesetzlichen Leistungskatalog aufgeführt...

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