AOK-Bundesverband eGbR|22.07.2025
PRESSEMITTEILUNG
Entscheidung des BVerfG
Reimann: Sollten über die Finanzverantwortung des Bundes, die jüngsten Beitragsbelastungen und die Mitverantwortung der Leistungserbringenden reden
"Es ist sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss noch einmal deutlich hervorhebt, welche Finanzverantwortung der Gesetzgeber - und damit die Politik - gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung trägt. Und ausdrücklich dazu auffordert, die Leistungserbringer daran zu beteiligen, für Beitragsstabilität der GKV zu sorgen. Diese finanzielle Mitverantwortung der Pharmaunternehmen und anderer Leistungserbringer an der Beitragsstabilität kommt derzeit viel zu kurz.
Jüngsten Äußerungen der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und Andeutungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz zufolge hat die Bundesregierung die angespannte Finanzlage von GKV und SPV zwar auf dem Schirm, jedoch bleiben beide konkrete Zusagen oder Maßnahmen, wie man auch die Leistungserbringer in die Pflicht nehmen will, bisher schuldig.
Auf der Einnahmeseite sind lediglich unzureichende Überbrückungsdarlehen verabredet. Und auf der Ausgabenseite gibt es nur die vage Ankündigung vom Kanzler, man wolle über die Frage der Eigenverantwortung der Beitragszahlenden und über das Leistungsniveau für Patientinnen und Patienten sprechen.
Bevor wir hier einsteigen, sollten wir vorher aber über die mangelnde Finanzverantwortung des Bundes gegenüber GKV und SPV sprechen und die zusätzlichen Beitragslasten der letzten Jahre - und darüber, was die Beitragszahlenden dafür eigentlich bekommen haben. Also auch über die Effizienz- und Performanceprobleme unseres Gesundheitswesens, warum etwa für die Mega-Summe von rund 340 Milliarden Euro, die die Beitragszahlenden in diesem Jahr bereitstellen werden, keine qualitativ exzellente und bedarfsgerechte stationäre und ambulante Versorgung sichergestellt werden kann. Um den Vergleich des Kanzlers aufzugreifen: Wir bezahlen einen Mercedes und bekommen nicht mal einen Golf!
Warum wird den Arzneimittelherstellern, die an der GKV blendend verdienen kein Beitrag abverlangt, um die GKV-Finanzen mit zu stabilisieren? Sie profitieren von einem der einfachsten Marktzugänge der Welt und nutzen dies mit "Mondpreisen" aus? Warum muss die GKV den Krankenhäusern jetzt noch sogenannte "Soforttransformationskosten" in Höhe von zusätzlichen vier Milliarden Euro erstatten, obwohl damit veraltete Krankenhausstrukturen nicht "transformiert", sondern nur konserviert werden?
Statt weiter nach dem Prinzip "Mit der Gießkanne in die Sickergrube" zu agieren, muss die Bundesregierung endlich echte Effizienzsteigerungen auf den Weg bringen."
Hintergrund:
Zwei pharmazeutische Unternehmen hatten Verfassungsbeschwerde gegen zentrale Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes eingelegt - darunter der temporäre Herstellerabschlag (12 %), die Verlängerung des Preismoratoriums sowie der Kombinationsabschlag (20 %). Ziel der Klagen war es, diese Regelungen als unzulässige Belastung pharmazeutischer Unternehmen zu kippen. Dies wurde mit der Entscheidung des BVerfG nun zurückgewiesen.
Wesentliche Punkte der Entscheidung des BVerfG:
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