BARMER|01.08.2025

PRESSEMITTEILUNG

BARMER-Analyse: Anträge auf Kinderkrankengeld häufiger von Frauen

Berlin (kkdp)·Frauen beantragen fast dreimal häufiger als Männer Kinderkrankengeld. Das zeigt eine aktuelle Analyse der BARMER. Demnach wurden im Jahr 2024 bundesweit rund 296.000 Anträge von Frauen eingereicht, während Männer die Leistung im gleichen Zeitraum 109.000 Mal beantragten. "Dass Frauen das Kinderkrankengeld deutlich häufiger in Anspruch nehmen als Männer, spiegelt augenscheinlich die fortbestehende ungleiche Verteilung der familiären Betreuungsverantwortung wider", sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Insgesamt seien für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 405.000 Anträge verzeichnet worden. In den Jahren 2021 und 2022 hätten die Antragszahlen mit 500.000 und 490.000 hingegen noch höher gelegen.

Deutliche Differenz auch bei der Anzahl der Zahltage

Die ungleiche Verteilung zwischen Frauen und Männern zeigt die BARMER-Analyse nicht nur bei den Anträgen auf Kinderkrankengeld, sondern auch bei den Zahltagen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1,33 Millionen Tage Kinderkrankengeld ausgezahlt. 975.000 davon entfielen auf Frauen, 355.000 auf Männer. Im Jahr 2022 lag die Gesamtzahl der Zahltage für die Leistung bei 1,22 Millionen, davon 920.000 für Frauen und 302.000 für Männer. Im Jahr 2023 wurden 890.000 Zahltage registriert, wobei Frauen davon 663.000 und Männer 227.000 Tage in Anspruch nahmen. Für das vergangene Jahr verzeichnete die BARMER bei ihren Versicherten 877.000 Zahltage, von denen 648.000 auf Frauen und 229.000 auf Männer entfielen.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit dem Jahr 2024

Seit dem 1. Januar 2024 profitieren Eltern von einem erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Statt bisher zehn Tage pro Jahr können Eltern pro Kind nun 15 Tage beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage. Eltern mit mehr als zwei Kindern können nun bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, während Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern sogar auf bis zu 70 Tage Anspruch haben. In den Jahren 2021 bis 2023 galt pandemiebedingt eine erweiterte Regelung, die jedoch zum Jahresende 2023 ausgelaufen war.

Pressekontakt:

Athanasios Drougias
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0800 333004991421
E-Mail: athanasios.drougias@barmer.de


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik