BKK Dachverband e.V.|17.04.2026
STATEMENT
Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein solider Auftakt für die Rettungsmission der GKV
Berlin (kkdp)·Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, kommentiert den gestern bekannt gewordenen Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes:
"Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat den Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Windeseile vorgelegt. Der Entwurf, der gestern bekannt wurde, ist in weiten Teilen ein starkes Bekenntnis zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Das zeigt, dass die Bundesregierung verstanden hat, worauf es jetzt ankommt. Die Hauptkostentreiber im System werden in die Pflicht genommen, wenngleich hier durchaus noch mehr möglich gewesen wäre. Umso wichtiger ist es jetzt, dass das Gesetz im weiteren Verfahren nicht noch weiter verwässert wird. Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf ein solider Auftakt für die Rettungsmission der GKV.
Gleichzeitig enthält der Entwurf einige Regelungen, bei denen wir noch Nachbesserungen fordern. Vor allem die angekündigten Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten sowie die erhöhten Zuzahlungen lehnen wir ab. Die Versicherten wurden in den vergangenen Jahren oft genug durch Beitragssatzerhöhungen zur Kasse gebeten.
Wirklich nicht nachvollziehbar ist, dass die Beitragszahlenden mit acht Milliarden Euro enorm belastet werden sollen, während sich der Bund wieder einmal aus der Verantwortung stiehlt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeils kategorische Ablehnung, die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende über den Bundeshaushalt zu finanzieren, verhindert eine solidarische Verteilung der Lasten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Da stellt sich mir schon die Frage, warum immer die Beitragszahlenden die Suppe auslöffeln sollen.
Der einzige Beitrag, den der Bundeshaushalt leisten soll, ist eine Stundung der Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 an die GKV. Diese müssen nun erst in den Jahren 2035 bis 2039 zurückgezahlt werden. Das ist angesichts der enormen Herausforderungen in der GKV einfach viel zu wenig.
Die Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro soll Besserverdienende nach dem Solidaritätsprinzip stärker in die Finanzierungspflicht nehmen. Weil die Versicherungspflichtgrenze aber gleichzeitig nicht mit angehoben wird, erhöht sich für Besserverdienende der Anreiz, in die PKV zu wechseln. Am Ende könnte sich das Ganze noch als ein PKV-Förderungsgesetz herausstellen. Zudem hat die GKV kein Einnahmeproblem. Statt zusätzliche Einnahmen zu generieren, sollte das Ausgabenproblem konsequent gelöst werden", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
"Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat den Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Windeseile vorgelegt. Der Entwurf, der gestern bekannt wurde, ist in weiten Teilen ein starkes Bekenntnis zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Das zeigt, dass die Bundesregierung verstanden hat, worauf es jetzt ankommt. Die Hauptkostentreiber im System werden in die Pflicht genommen, wenngleich hier durchaus noch mehr möglich gewesen wäre. Umso wichtiger ist es jetzt, dass das Gesetz im weiteren Verfahren nicht noch weiter verwässert wird. Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf ein solider Auftakt für die Rettungsmission der GKV.
Gleichzeitig enthält der Entwurf einige Regelungen, bei denen wir noch Nachbesserungen fordern. Vor allem die angekündigten Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten sowie die erhöhten Zuzahlungen lehnen wir ab. Die Versicherten wurden in den vergangenen Jahren oft genug durch Beitragssatzerhöhungen zur Kasse gebeten.
Wirklich nicht nachvollziehbar ist, dass die Beitragszahlenden mit acht Milliarden Euro enorm belastet werden sollen, während sich der Bund wieder einmal aus der Verantwortung stiehlt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeils kategorische Ablehnung, die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende über den Bundeshaushalt zu finanzieren, verhindert eine solidarische Verteilung der Lasten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Da stellt sich mir schon die Frage, warum immer die Beitragszahlenden die Suppe auslöffeln sollen.
Der einzige Beitrag, den der Bundeshaushalt leisten soll, ist eine Stundung der Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 an die GKV. Diese müssen nun erst in den Jahren 2035 bis 2039 zurückgezahlt werden. Das ist angesichts der enormen Herausforderungen in der GKV einfach viel zu wenig.
Die Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro soll Besserverdienende nach dem Solidaritätsprinzip stärker in die Finanzierungspflicht nehmen. Weil die Versicherungspflichtgrenze aber gleichzeitig nicht mit angehoben wird, erhöht sich für Besserverdienende der Anreiz, in die PKV zu wechseln. Am Ende könnte sich das Ganze noch als ein PKV-Förderungsgesetz herausstellen. Zudem hat die GKV kein Einnahmeproblem. Statt zusätzliche Einnahmen zu generieren, sollte das Ausgabenproblem konsequent gelöst werden", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Pressekontakt:
Thorsten Greb
Pressesprecher
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de