Bundesministerium für Gesundheit|07.11.2025
PRESSEMITTEILUNG
Bundestag verabschiedet Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Änderung der IGV zeigt, dass wir als Staatengemeinschaft aus der Corona-Pandemie gelernt haben. Nur wenn wir gemeinsam und abgestimmt auf globale Gesundheitskrisen vorbereitet sind, können wir im Ernstfall schnellstmöglich und zielgerichtet reagieren. Ein abgestimmtes und einheitliches Handeln im Einklang mit internationalen Partnern zur Bewertung und Eindämmung ist dabei ein wichtiger Bestandteil einer effektiven Pandemiebekämpfung. Die staatliche Souveränität Deutschlands bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Weder werden der WHO Kompetenzen übertragen, die zu einer beschränkenden Handlungsfähigkeit Deutschlands führen, noch wird die Meinungsvielfalt in irgendeiner Weise eingeschränkt. Auch in Zukunft wird Deutschland bei Gesundheitsgefahren nationale Maßnahmen zum Schutz der eigenen Bevölkerung ergreifen und anpassen können. Diese Souveränität ist für die Bundesregierung auch nicht verhandelbar."
Die wichtigsten Änderungen:
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Hintergrund: Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Nach einem zweijährigen Arbeitsprozess im Nachgang der COVID-Pandemie einigten sich die WHO-Vertragsstaaten bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Innerstaatlich erfordern die Änderungen gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die angenommenen Änderungen der IGV geschaffen. Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.
Weitere Informationen
Alle Stationen und Entwürfe sowie Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) stehen in diesem Verzeichnis zum Download bereit.
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