Bundessozialgericht|24.10.2023

PRESSEMITTEILUNG

"Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

Kassel·Ein Zahnarzt, der als so genannter "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt....

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