Bundessozialgericht|05.08.2016

PRESSEMITTEILUNG

Verlegung des Praxissitzes aus einem schlechter versorgten in einen besser versorgten Teil eines Planungsbereichs ist im Regelfall ausgeschlossen

Kassel·Ärzte oder Psychotherapeuten dürfen ihren Praxissitz nur verlegen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen. Die Verlegung des Praxissitzes von einem nicht gut versorgten...

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