Deutscher Bundestag|28.07.2020
PRESSEMITTEILUNG
Nutzung der Corona-Warn-App
Berlin·Aufgrund der freiwilligen Nutzung der Corona-Warn-App (CWA) gibt es weder aus verfassungs- noch aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der CWA durch private Dritte. Das betont...
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