Deutscher Bundestag|06.09.2022

PRESSEMITTEILUNG

Ständige Impfkommission wird 2023 neu berufen

Berlin (kkdp)·Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden turnusmäßig alle drei Jahre durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) berufen. Die neue dreijährige Berufungsperiode beginnt im März 2023, wie aus der Antwort (20/3181) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2953) der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht.

Die STIKO hat den Angaben zufolge 12 bis 18 Mitglieder, die vom BMG im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen werden. Die Mitglieder sind Experten aus unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft und Forschung, aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst und der niedergelassenen Ärzte mit Expertise in der Impfprävention. Vor der Berufung sind alle potenziellen STIKO-Mitglieder verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte und Befangenheit im Aufgabenbereich der STIKO mitzuteilen.

Neben den berufenen Mitgliedern nehmen Vertreter des BMG und oberster Landesgesundheitsbehörden, des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) und des Robert Koch-Instituts (RKI) beratend an den Sitzungen der STIKO teil. Zudem können weitere Experten an den Sitzungen der STIKO und ihren derzeit zwölf Arbeitsgruppen teilnehmen. In der Corona-Pandemie finden Online-Beratungen teilweise im wöchentlichen Rhythmus statt.

Pressekontakt:

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(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001


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