Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|14.12.2023
PRESSEMITTEILUNG
Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Patientenversorgung in Deutschland
Zeitgleich werden mit dem Digitalgesetz zentrale Forderungen von Krankenhäusern angegangen, nämlich flächendeckend die elektronische Patientenakte in die Versorgung zu integrieren, das E-Rezept verbindlich einzuführen und digitale Gesundheitsanwendung besser in der Versorgung nutzbar zu machen. "Wir müssen zudem die Interoperabilität verbessern, Cybersicherheit erhöhen und digitale Versorgungprozesse in strukturierte Behandlungsprogramme ermöglichen. Diese Zielsetzung des Gesetzes unterstützen wir als Krankenhäuser vorbehaltlos. Jetzt geht es darum, für all diese wichtigen und richtigen Schritte die praktikable Umsetzung zu gewährleisten. Die Digitalsierungsinitiative von Minister Karl Lauterbach kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Gesundheitsversorgung in Deutschland effizienter, patientenorientierter und damit auch nachhaltiger zu gestalten. Angesichts der demographischen Herausforderung, mit weniger Personal mehr Versorgung zu ermöglichen, ein wirklich bedeutsamer Schritt", so Gaß.
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Joachim Odenbach
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