Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.|12.02.2026
PRESSEMITTEILUNG
Psychotherapeutische Kompetenzen effektiv in Notfallversorgung nutzen
Berlin (kkdp)·DPtV fordert sozialrechtliche Anpassungen zur Reform
"Psychotherapeut*innen leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Damit dieses Potenzial in der Notfallversorgung effektiv genutzt werden kann, brauchen sie endlich das Recht zur Überweisung und zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen", betonen die Bundesvorsitzenden der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim.
Notfallstrukturen ressourcenschonend gestalten
Die DPtV spricht sich für eine Notfallversorgung aus, die stärker auf der heutigen Versorgungslandschaft aufbaut, vorhandene Ressourcen schont und bestehende Strukturen stärkt.
Überweisungsbefugnis und AU-Bescheinigungen
Zur Steigerung der Effizienz in der Akut- und Notfallversorgung fordert die DPtV zwei zentrale Änderungen: eine regelhafte Überweisungsbefugnis sowie die Befugnis zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. "Wenn Psychotherapeut*innen Patient*innen bei Bedarf zielgerichtet weiterüberweisen und eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können, werden Versorgungsabläufe fachlich gesteuert und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden", so Jochim und Maaß.
Stufenweise Wiedereingliederung gestalten
Die DPtV schlägt vor, dass Psychotherapeut*innen neben Ärzt*innen stufenweise Wiedereingliederungen anordnen und gezielt gestalten können. Gerade bei psychischen Erkrankungen mit langen Krankheitszeiten können Psychotherapeut*innen frühzeitig Rückkehrprozesse in den Beruf qualifiziert planen und zielgerichtet in einen Gesamtbehandlungsplan einbetten. Eine Reform der Notfallversorgung, die psychotherapeutische Kompetenzen über angepasste sozialrechtliche Befugnisse sinnvoll einbindet, verbessert die Versorgung, reduziert doppelte Wege und nutzt damit Effizienzreserven im Gesundheitssystem.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (PDF, 231 KB).
"Psychotherapeut*innen leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Damit dieses Potenzial in der Notfallversorgung effektiv genutzt werden kann, brauchen sie endlich das Recht zur Überweisung und zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen", betonen die Bundesvorsitzenden der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim.
Notfallstrukturen ressourcenschonend gestalten
Die DPtV spricht sich für eine Notfallversorgung aus, die stärker auf der heutigen Versorgungslandschaft aufbaut, vorhandene Ressourcen schont und bestehende Strukturen stärkt.
Überweisungsbefugnis und AU-Bescheinigungen
Zur Steigerung der Effizienz in der Akut- und Notfallversorgung fordert die DPtV zwei zentrale Änderungen: eine regelhafte Überweisungsbefugnis sowie die Befugnis zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. "Wenn Psychotherapeut*innen Patient*innen bei Bedarf zielgerichtet weiterüberweisen und eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können, werden Versorgungsabläufe fachlich gesteuert und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden", so Jochim und Maaß.
Stufenweise Wiedereingliederung gestalten
Die DPtV schlägt vor, dass Psychotherapeut*innen neben Ärzt*innen stufenweise Wiedereingliederungen anordnen und gezielt gestalten können. Gerade bei psychischen Erkrankungen mit langen Krankheitszeiten können Psychotherapeut*innen frühzeitig Rückkehrprozesse in den Beruf qualifiziert planen und zielgerichtet in einen Gesamtbehandlungsplan einbetten. Eine Reform der Notfallversorgung, die psychotherapeutische Kompetenzen über angepasste sozialrechtliche Befugnisse sinnvoll einbindet, verbessert die Versorgung, reduziert doppelte Wege und nutzt damit Effizienzreserven im Gesundheitssystem.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (PDF, 231 KB).
Pressekontakt:
Hans Strömsdörfer
Pressesprecher
presse@dptv.de
Mobil: 0157 73744828
Telefon: 030 23500927
Fax 030 235009-44