Spitzenverband Bund der Krankenkassen|17.12.2025

PRESSEMITTEILUNG

Chance für echte Apothekenreform nutzen

Berlin (kkdp)·Heute steht der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) im Bundeskabinett auf der Tagesordnung. Mit Blick auf die geplante Apothekenreform erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

"Die Pläne für eine Reform der Apothekenstrukturen in Deutschland gehen in puncto Flexibilisierung in die richtige Richtung. Flexiblere Vorgaben zum Betrieb von Apotheken und zur Gründung von Filial- und Zweigapotheken haben aus unserer Sicht das Potential, die Patientenversorgung zu verbessern. Dazu gehören erweiterte Kompetenzen von erfahrenen pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten."

Differenzierte Apothekenvergütung für eine Stärkung von Landapotheken

"Kritisch blicken wir bei der derzeitigen Ausgestaltung des Gesetzes auf die geplante Anpassung der Vergütung nach dem Gießkannenprinzip. Für die gute Versorgung der Menschen in der Stadt und auf dem Land brauchen wir eine differenzierte Vergütung. Denn es ist ein Unterschied, ob die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln von einer Landapotheke in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt wird oder von der Apotheke am Hamburger Hauptbahnhof. Pauschale Vergütungserhöhungen für alle Apotheken wären nicht der richtige Weg. Denn wirtschaftlich sehr starke Apotheken mit hohen Packungszahlen, z. B. auch Versandapotheken, würden davon überproportional profitieren.

Eine Neuausrichtung der Apothekenvergütung kann und muss zudem ausgabenneutral gestaltet werden - es ist genug Geld im System. Hierfür sind für uns zwei Elemente zentral. Erstens muss es möglich sein, das Packungsfixum für wirtschaftlich starke Apotheken im Vergleich zur aktuellen Höhe abzusenken. Und zweitens muss der variable Anteil der Apothekenvergütung, so wie bereits heute bei der Großhandelsvergütung der Fall, gedeckelt werden. Dafür müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden."

Wirtschaftsdaten der Apotheken notwendig

Bisher wird die Apothekenvergütung durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie festgelegt. In Zukunft soll die Vergütung der Apotheken im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen der Apothekerschaft und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt und auf dieser Basis vom Verordnungsgeber festgelegt werden. Dazu Stefanie Stoff-Ahnis weiter:

"Um bei der Weiterentwicklung der Apothekenvergütung auf dem angestrebten Verhandlungsweg eine gute Lösung zu erreichen zu können, braucht es eine weitgehende Datengrundlage zur tatsächlichen finanziellen Situation von allen Apotheken. Denn wir wissen nicht, wie viele Packungen in welcher Apotheke über den Tresen gehen und damit ist unklar, welche Apotheke gut verdient und welche nicht. Für eine faire Apothekenvergütung ist größtmögliche Transparenz unbedingt erforderlich."

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de


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