Spitzenverband Bund der Krankenkassen|25.06.2025
PRESSEMITTEILUNG
Weiße Salbe reicht nicht - Finanzen von GKV und SPV jetzt wirksam stabilisieren!
Berlin (kkdp)·Zum Beschluss des Bundeskabinetts des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 und den Eckwerten 2026 erklärt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes:
Die gesetzliche Kranken- (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) benötigen dringend finanzielle Stabilität. Die im Regierungsentwurf für die Bundeshaushalte 2025 und 2026 vorgesehenen Darlehen sind aber nur weiße Salbe. So wird sich die Beitragsspirale immer weiterdrehen. Auch die Bundesgesundheitsministerin geht davon aus, dass mit dem Darlehen Beitragssatzerhöhungen nicht verhindert werden können. Dies spricht Bände. Wenn die Darlehen zurückgezahlt werden müssen, werden die Beitragszahlenden mit noch größerer Wucht getroffen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert deshalb dringend an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, in den Haushaltsberatungen den Gesetzentwurf zu verbessern und den Weg einer nachhaltigen Stabilisierung der Finanzen von GKV und SPV einzuschlagen. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen sind in der Verantwortung, GKV und SPV nachhaltig zu sichern. Die soziale Selbstverwaltung steht mit ihrer Erfahrung für die Umsetzung als verlässlicher Partner bereit.
Eine für Versicherte und Arbeitgeber bezahlbare Absicherung im Krankheits- und Pflegefall ist unerlässlich. Der Verwaltungsrat hält deshalb kurzfristig für die Krankenversicherung ein Gesetz zur Stabilisierung der GKV für notwendig. Zum Schutz der Beitragszahlenden brauchen wir jetzt ein Ausgabenmoratorium. Es darf keine Ausgabenerhöhungen geben, die über die Einnahmenentwicklung hinausgehen. Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen ist so sicherzustellen, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität tatsächlich umgesetzt wird. Dringend notwendig ist auch, dass der Bund endlich seiner Finanzierungsverantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben nachkommt. So müssen ausgabendeckende Beiträge für Bürgergeldbeziehende an die GKV gezahlt und die Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert werden. Die Subventionierung des Bundeshaushalts durch die GKV muss endlich ein Ende haben.
Zugleich benötigt die soziale Pflegeversicherung dringend zusätzliche Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen weiterhin sicher nachkommen zu können. Im Vorfeld einer grundlegenden Reform muss der Bund zur Überbrückung endlich die pandemiebedingten Mehrausgaben der Pflegekassen ausgleichen und dauerhaft die versicherungsfremden Leistungen der Pflegeversicherung refinanzieren.
Die gesetzliche Kranken- (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) benötigen dringend finanzielle Stabilität. Die im Regierungsentwurf für die Bundeshaushalte 2025 und 2026 vorgesehenen Darlehen sind aber nur weiße Salbe. So wird sich die Beitragsspirale immer weiterdrehen. Auch die Bundesgesundheitsministerin geht davon aus, dass mit dem Darlehen Beitragssatzerhöhungen nicht verhindert werden können. Dies spricht Bände. Wenn die Darlehen zurückgezahlt werden müssen, werden die Beitragszahlenden mit noch größerer Wucht getroffen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert deshalb dringend an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, in den Haushaltsberatungen den Gesetzentwurf zu verbessern und den Weg einer nachhaltigen Stabilisierung der Finanzen von GKV und SPV einzuschlagen. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen sind in der Verantwortung, GKV und SPV nachhaltig zu sichern. Die soziale Selbstverwaltung steht mit ihrer Erfahrung für die Umsetzung als verlässlicher Partner bereit.
Eine für Versicherte und Arbeitgeber bezahlbare Absicherung im Krankheits- und Pflegefall ist unerlässlich. Der Verwaltungsrat hält deshalb kurzfristig für die Krankenversicherung ein Gesetz zur Stabilisierung der GKV für notwendig. Zum Schutz der Beitragszahlenden brauchen wir jetzt ein Ausgabenmoratorium. Es darf keine Ausgabenerhöhungen geben, die über die Einnahmenentwicklung hinausgehen. Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen ist so sicherzustellen, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität tatsächlich umgesetzt wird. Dringend notwendig ist auch, dass der Bund endlich seiner Finanzierungsverantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben nachkommt. So müssen ausgabendeckende Beiträge für Bürgergeldbeziehende an die GKV gezahlt und die Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert werden. Die Subventionierung des Bundeshaushalts durch die GKV muss endlich ein Ende haben.
Zugleich benötigt die soziale Pflegeversicherung dringend zusätzliche Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen weiterhin sicher nachkommen zu können. Im Vorfeld einer grundlegenden Reform muss der Bund zur Überbrückung endlich die pandemiebedingten Mehrausgaben der Pflegekassen ausgleichen und dauerhaft die versicherungsfremden Leistungen der Pflegeversicherung refinanzieren.
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
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