IKK e.V.|06.08.2025
STATEMENT
Referentenentwurf des KHAG
Problematisch hingegen sind die bereits befürchteten weitreichenden Ausnahmeregelungen für die Länder bei Qualitäts- und Erreichbarkeitsvorgaben. Hier besteht die begründete Gefahr, dass die zentrale Zielsetzung - eine bundesweit hohe Behandlungsqualität und mehr Patientensicherheit - entgegen der Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit nun doch verwässert wird. Individuelle Landesausnahmen und unklare Begrifflichkeiten wie "flächendeckende Versorgung" drohen hier zu einem Flickenteppich in der Versorgung zu führen und die Ausnahmetatbestände letztlich zur Regel werden zu lassen.
Was es stattdessen braucht, sind bundesweit einheitliche, verbindliche Standards für die Zuweisung von Leistungsgruppen, transparente und überprüfbare Ausnahmeregelungen, ausschließlich mit Zustimmung der Planungsbeteiligten und die die Zielsetzung nicht unterlaufen sowie eine konsequente Verknüpfung von Finanzierung und Qualitätsanforderungen. Nur so kann die Reform am Ende des Tages zu besseren Strukturen, mehr Transparenz und höherer Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten führen.
Die Innungskrankenkassen fordern die Politik daher auf, sich der geplanten Ausweitung der Ausnahmetatbestände noch einmal gewissenhaft anzunehmen, um damit einhergehende Gefahren einer Qualitätseinschränkung für die Patientinnen und Patienten verlässlich auszuschließen. Denn Qualität und Patientensicherheit müssen beim KHAG oberste Priorität bleiben!
Pressekontakt:
Iris Kampf
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)30 202491-32
Mobil: +49 (0) 170 910 91 03
Fax: +49 (0)30 202491-50
iris.kampf@ikkev.de