Kassenärztliche Bundesvereinigung|19.03.2026
PRESSEMITTEILUNG
KBV klagt gegen massive Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen
Zur Erinnerung: Der GKV-Spitzenverband war im Bewertungsausschuss am vergangenen Mittwoch nicht bereit, von seiner Forderung nach einer zehnprozentigen Honorarkürzung abzuweichen. Es wurde daraufhin der EBA eingeschaltet, der noch am selben Tag einen Beschluss gegen die Stimmen der KBV gefasst hatte. Dieser sieht eine pauschale Absenkung fast aller psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent ab 1. April vor. "Diese fatale Entscheidung geht zu Lasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv. Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt. Aus unserer Sicht sind diese Kürzungen nicht zu rechtfertigen", so der KBV-Chef weiter.
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