Siemens-Betriebskrankenkasse|14.01.2026

PRESSEMITTEILUNG

2026 muss das Jahr der Reformen werden

München (kkdp)·Das ist das 10-Punkte-Programm der SBK für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen

Im Jahr 2026 werden das Gesundheitswesen und die Politik zeigen müssen, dass sie handlungsfähig sind. Um die Versorgung der Menschen in Deutschland langfristig zu sichern, sind kurzfristige finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen genauso notwendig wie langfristige Strukturreformen. Um die Inhalte der anstehenden Vorhaben festzulegen, standen gleich zu Jahresbeginn wichtige Termine auf der Agenda: Die FinanzKommission Gesundheit hat zu Gesprächen geladen, das Bundesgesundheitsministerium startet noch im Januar einen Fachdialog zur Einführung eines Primärversorgungsystems. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse bringt einen 10-Punkte-Plan in den Diskurs ein:

Kurzfristige finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen

Zum Jahreswechsel hat sich gezeigt, was vorauszusehen war: Das "kleine Sparpaket" von Nina Warken hat nicht gereicht, um die Zusatzbeiträge der Kassen stabil zu halten. Rund die Hälfte der Krankenkassen hat ihren Beitragssatz erhöht. Der reale, durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt im Kassendurchschnitt mit 3,36 % deutlich über dem gesetzlich festgelegten von 2,9 %. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Überbelastung von Versicherten und Arbeitgebern. Deshalb ist es kurzfristig dringend notwendig, die Finanzen der GKV zu stabilisieren. Dazu ist es unumgänglich, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu verfolgen. Will heißen, die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht weiter überschreiten. 2024 lagen die Ausgaben der GKV bei 327,4 Milliarden Euro, die Einnahmen betrugen jedoch lediglich 320,8 Milliarden Euro. Daten bis Ende des 3. Quartals 2025 zeigen, dass sich diese Entwicklung im letzten Jahr noch weiter verstärkt hat. Die Ausgaben müssen daher kurzfristig eingedämmt werden. Unser Vorschlag umfasst 5 Punkte:

Herstellerabschlag in der Arzneimittelversorgung anheben:
Pharmaunternehmen sind verpflichtet, für Arzneimittel, die sie an gesetzlich Versicherte liefern, einen Abschlag an die Krankenkassen zu zahlen. Dieser beträgt aktuell 7 Prozent. Eine Anhebung des Herstellerabschlags auf 17 Prozent könnte laut SBK-Berechnungen jährlich rund 2 Mrd. Euro einsparen.

Ausgaben für Personalkosten im Krankenhaus an die Grundlohnsumme koppeln: Seit einigen Jahren erstattet die GKV den Krankenhäusern ihre Personalkosten für das Pflegepersonal. Allein 2023 kostete das 2,5 Mrd. Euro mehr als in den Vorjahren. Im Dezember 2024 wurde beschlossen, dass die vollen Tariflöhne durch die GKV refinanziert werden. Dadurch steigen die Ausgaben zusätzlich um etwa 1,5 Mrd. Euro. Diese Ausgabendynamik sollte wieder an die so genannte Grundlohnrate gekoppelt und Tarifmechanismen begrenzt werden. Die Grundlohnrate entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn je Arbeitnehmer in Deutschland. Die Grundlohnbindung besagt, dass die Ausgaben im jeweiligen Bereich nicht stärker steigen dürfen als dieser Betrag.

Sonderzuschläge in der vertragsärztlichen Versorgung abschaffen:
Neben den üblichen, der allgemeinen Preisdynamik geschuldeten Steigerungen bei der Ärztevergütung wurden in den letzten Jahren weitere Sonderzuschläge für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Allein für Sonderprämien bei Terminvermittlungen sowie durch die Abschaffung von Budgetvorgaben entstanden Mehrausgaben von rund 1,5 Mrd. Euro. Solche Regelungen sind dauerhaft nicht tragbar.

Grundlohnbindung auch bei den weiteren Gesundheitsberufe wieder einführen:
Für die Leistungen, die von den weiteren Gesundheitsberufen (z.B. Therapeuten, Assistenz- und Fachpersonal) erbracht werden, sind die Ausgaben zuletzt deutlich stärker gestiegen als die allgemeinen Preise in Deutschland. Wäre das Ausgabenniveau im Einklang mit der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung geblieben, hätten sich hochgerechnet auf die GKV rund 2 Mrd. Euro einsparen lassen. Um solche Entwicklungen künftig zu vermeiden, fordert die SBK nicht nur im Krankenhausbereich, sondern auch bei den weiteren Gesundheitsberufen eine konsequente Rückkehr zur Grundlohnbindung.

Verpflichtende Zahlungen des Bundes einfordern:
Der Bund hat die Abwicklung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden den Krankenkassen übertragen. Das ist sinnvoll. Doch die dabei entstehenden versicherungsfremden Leistungen werden bisher nur teilweise vom Bund erstattet. Dadurch tragen die GKV-Versicherten jährlich rund 10 Mrd. Euro mit. Diese Mittel müssen vollständig aus Steuergeldern bereitgestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der GKV-Spitzenverband im Auftrag der Krankenkassen inzwischen Klage gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden eingereicht.

Langfristige Strukturreformen: Patientenorientierung im Mittelpunkt

Mit diesen ersten fünf Maßnahmen stabilisiert sich die GKV-Finanzlage vorübergehend. Es entstehen Spielräume, um grundlegende Veränderungen anzustoßen. Diese brauchen wir dringend, denn das System leidet unter ineffizienten Strukturen, Doppeluntersuchungen und mangelnder Koordination. Um das System langfristig effizienter und patientenorientierter zu gestalten, haben wir folgende Vorschläge:

Patientenorientierte Versorgungspfade fördern:
Ein Versorgungspfad beschreibt die medizinische Versorgung von Patient*innen von der Diagnose über die gesamte Behandlung hinweg. Sie effizienter und vor allem patientenorientierter zu gestalten, muss eines der wichtigsten Reformziele sein. Besonders vielversprechend dafür sind Versorgungspfade, die analoge und digitale Angebote sinnvoll verknüpfen und den Betroffenen bei der Wahl des richtigen Angebots Orientierung geben. Sie können das System spürbar entlasten. Gerade beim Einstieg in die "Patientenreise" können digitale Services wie Symptomchecker oder Videosprechstunden die erste Anlaufstelle sein. Das entlastet die Arztpraxen, weil viele Anliegen ohne Praxisbesuch lösbar sind.

Terminvergabe besser koordinieren:
Versorgungspfade patientenorientiert zu gestalten heißt auch, die Mitbehandlung in Facharztpraxen oder in stationären Einrichtungen gut zu organisieren. Dazu gehört eine koordinierte Terminorganisation, die sicherstellt, dass dringliche Anliegen Vorrang haben.

Versorgungsqualität transparent machen:
"Masse statt Klasse" darf nicht länger die Devise sein. Aktuell belohnt unser System häufig diejenigen, die viele Leistungen abrechnen - unabhängig davon, ob das Ergebnis höhere Versorgungsqualität bringt. Entscheidend ist aber vielmehr, ob die Behandlung den Menschen etwas bringt. Um das herauszufinden, muss Transparenz über das Leistungs- und Versorgungsgeschehen als Grundsatz für alle Akteur*innen des Systems gesetzlich verankert werden. Auch das Feedback der Patient*innen muss als Standard eingebunden werden. Auf dieser Basis kann ein lernendes System etabliert werden, in dem Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden.

Daten sinnvoll nutzen und Versorgungsbegleitung erleichtern:
Alle Beteiligten sollten auf relevante Versorgungsdaten zugreifen können. Denn das verbessert medizinische Entscheidungen und (auch präventive) Beratung. Die 2025 eingeführte "ePA für alle" bietet dafür eine wichtige Grundlage. Für einen echten Mehrwert bei der Versorgungsbegleitung ist ein Echtzeit-Datenaustausch zu ermöglichen. Wichtig ist zudem, den Zugriff auf diese Daten unbürokratisch zu organisieren. Heute beispielsweise müssen Versicherte in jede datenbasierte Beratung durch ihre Krankenkasse einzeln einwilligen. Eine allgemeine Widerspruchslösung, abgebildet durch eine generelle Opt-out-Klausel zur Beratung durch die eigene Krankenkasse, bietet Sicherheit und gestattet eine sinnvolle Datennutzung.

Bürokratie abbauen:
Das "Once-only"-Prinzip besagt, dass Bürger und Unternehmen ihre Daten und Nachweise nur einmal Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Die Behörden tauschen diese im Folgenden untereinander aus. Diese Vorgehensweise muss als Standard in der Verwaltung etabliert werden und auch für die Sozialversicherung und das Gesundheitswesen gelten. Egal, ob Adressen oder Allergieinformationen - die Daten werden dann nur einmal erfasst. Das reduziert Bürokratie weit über das Gesundheitswesen hinaus und entlastet Bürger*innen und Institutionen gleichermaßen.

Pressekontakt:

Franziska Herrmann
Tel.: 089 62700-710
Mobil: 0160 95332422
E-Mail: franziska.herrmann@sbk.org


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