Techniker Krankenkasse|22.01.2024

PRESSEMITTEILUNG

Nach Rekordjahr: 2023 weniger Anträge auf Kinderkrankengeld

Hamburg (kkdp)·Im vergangenen Jahr sind bei der Techniker Krankenkasse (TK) rund 605.000 Anträge auf Kinderkrankengeld eingegangen. Nach dem Rekordjahr 2022 ist die Zahl der Anträge damit um etwa elf Prozent zurückgegangen, damals gingen rund 682.000 Anträge ein. Der Wert liegt aber deutlich über den Antragszahlen aus den Jahren 2021 und 2020. Im Vergleich zu 2021 ist die Zahl der Kinderkrankengeld-Anträge im Jahr 2023 um 18 Prozent gestiegen, im Vergleich zu 2020 sogar um 71 Prozent.

"Wir sehen in den Daten, dass die Antragszahlen aus den letzten Monaten des Jahres 2023 zwar hoch sind, aber dennoch deutlich unter den Rekordwerten aus den Herbst- und Wintermonaten 2022 liegen", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Im vergangenen Jahr haben uns die meisten Anträge auf Kinderkrankengeld mit mehr als 80.000 im März erreicht."

Kinderkrankengeld wird hauptsächlich von Frauen beantragt

Die Geschlechterverteilung unter den Antragstellerinnen und Antragstellern bleibt seit Jahren konstant. Mit rund 70 Prozent nehmen deutlich mehr Mütter als Väter das Kinderkrankengeld in Anspruch.

Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld im Frühjahr 2023 ausgelaufen

Die Zahlen beziehen sich auf das krankheitsbedingte Kinderkrankengeld. Das heißt, dass Eltern einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen, weil sie sich um ein krankes Kind bis 11 Jahren kümmern und deshalb nicht arbeiten können. Das sogenannte pandemiebedingte Kinderkrankengeld, das zur Betreuung von Kindern aufgrund von geschlossenen Schulen oder Kitas eingeführt wurde, hat im vergangenen Jahr nahezu keine Rolle mehr gespielt - der Anspruch ist Anfang April 2023 ausgelaufen. Bis dahin gingen noch fast 6.000 Anträge bei der TK ein. Im Corona-Jahr 2021 waren es rund 301.000 Anträge.

Pressekontakt:

Anne Wunsch
anne.wunsch@tk.de
040 - 69 09-26 60


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik