AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.|11.09.2025
PRESSEMITTEILUNG
Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen begrüßt Klage des GKV-Spitzenverbandes
Hannover (kkdp)·Solidargemeinschaft darf nicht länger für staatliche Versäumnisse zahlen
Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen unterstützt ausdrücklich die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes, rechtliche Schritte gegen die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Beitragsmitteln einzuleiten. Ziel der Klage ist es, die finanzielle Belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Aufgaben, die nicht originär zur Gesundheitsversorgung gehören, zu beenden.
"Es ist höchste Zeit, diesem Griff in die Taschen der Beitragszahlenden ein klares Stoppsignal zu setzen. Beitragsmittel sind für ihre eigentliche Aufgabe bestimmt - nicht für die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Projekte. Eine solche staatliche Vorteilsnahme ist aus unserer Sicht weder mit der Verfassung noch mit geltendem Recht vereinbar", erklärt Christoph Meinecke, Verwaltungsratsvorsitzender der Arbeitgeber. "Es ist ein Armutszeugnis für die neue Bundesregierung, dass man vor Gericht ziehen muss, damit die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung Gerechtigkeit erfährt", so Lars Niggemeyer, Verwaltungsratsvorsitzender für die Versichertenseite.
Konkret richtet sich die Klage gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden. Hier ist der Staat in der Verantwortung, erstattet den Krankenkassen aber nur 39 Prozent der Kosten. Den Rest zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber über ihre Beiträge. Das sind fast 10 Milliarden Euro, die pro Jahr zu Lasten der Kassen gehen. Christoph Meinecke: "Eines der dringendsten Anliegen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist im Koalitionsvertrag einfach gestrichen worden. Für die Beitragszahlenden ist das eine Ohrfeige - und es zerstört weiter Vertrauen in politische Verlässlichkeit."
"Wir stehen geschlossen hinter dem GKV-Spitzenverband und sehen in der Klage einen wichtigen Schritt zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung", betont Lars Niggemeyer. "Die GKV ist kein Selbstbedienungsladen, dem der Staat nach Belieben in die Beitragskasse greifen kann. Versicherungsfremde Leistungen müssen von allen und nicht nur von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden."
Die AOK-Gemeinschaft wird sich im Rahmen der Klageverfahren durch den GKV-Spitzenverband vertreten lassen. Damit wird eine einheitliche und effiziente Prozessführung gewährleistet.
Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen unterstützt ausdrücklich die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes, rechtliche Schritte gegen die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Beitragsmitteln einzuleiten. Ziel der Klage ist es, die finanzielle Belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Aufgaben, die nicht originär zur Gesundheitsversorgung gehören, zu beenden.
"Es ist höchste Zeit, diesem Griff in die Taschen der Beitragszahlenden ein klares Stoppsignal zu setzen. Beitragsmittel sind für ihre eigentliche Aufgabe bestimmt - nicht für die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Projekte. Eine solche staatliche Vorteilsnahme ist aus unserer Sicht weder mit der Verfassung noch mit geltendem Recht vereinbar", erklärt Christoph Meinecke, Verwaltungsratsvorsitzender der Arbeitgeber. "Es ist ein Armutszeugnis für die neue Bundesregierung, dass man vor Gericht ziehen muss, damit die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung Gerechtigkeit erfährt", so Lars Niggemeyer, Verwaltungsratsvorsitzender für die Versichertenseite.
Konkret richtet sich die Klage gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden. Hier ist der Staat in der Verantwortung, erstattet den Krankenkassen aber nur 39 Prozent der Kosten. Den Rest zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber über ihre Beiträge. Das sind fast 10 Milliarden Euro, die pro Jahr zu Lasten der Kassen gehen. Christoph Meinecke: "Eines der dringendsten Anliegen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist im Koalitionsvertrag einfach gestrichen worden. Für die Beitragszahlenden ist das eine Ohrfeige - und es zerstört weiter Vertrauen in politische Verlässlichkeit."
"Wir stehen geschlossen hinter dem GKV-Spitzenverband und sehen in der Klage einen wichtigen Schritt zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung", betont Lars Niggemeyer. "Die GKV ist kein Selbstbedienungsladen, dem der Staat nach Belieben in die Beitragskasse greifen kann. Versicherungsfremde Leistungen müssen von allen und nicht nur von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden."
Die AOK-Gemeinschaft wird sich im Rahmen der Klageverfahren durch den GKV-Spitzenverband vertreten lassen. Damit wird eine einheitliche und effiziente Prozessführung gewährleistet.
Pressekontakt:
Stefanie Ohlendorf
Telefon: 0511 8701 10010
E-Mail: Stefanie.Ohlendorf@nds.aok.de