eurocom e. V. - European manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices|31.03.2026

PRESSEMITTEILUNG

Empfehlungen riskieren Qualitätseinbußen und Innovationshemmung in der Versorgung mit Hilfsmitteln und DiGA - ohne nennenswerte Einspareffekte

Berlin (kkdp)·eurocom zum Bericht der FinanzKommission Gesundheit

Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht am 30. März 2026 an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben. Die Sparvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung sollen dabei die Grundlage der - dem Anspruch nach - bislang umfassendsten Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bilden. Die insgesamt 66 Empfehlungen betreffen dabei auch Hilfsmittel und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) - mit negativen Folgen für die Patientenversorgung. Besonders schwer fällt dabei die empfohlene Wiedereinführung von Ausschreibungen ins Gewicht. Die Bilanz von eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier: "Insgesamt scheint der Kommission das Sparpotenzial als Maßstab abhandengekommen zu sein. Ausschreibungen für Hilfsmittel hatten schon in der Vergangenheit keinen breiten Spareffekt. Und bei den DiGA liegt der Ausgabenanteil angesichts der rund 352 Milliarden GKV-Gesamtausgaben bei unter einem Promille. Beide Positionen fallen im Vergleich zu großen Kostentreibern kaum ins Gewicht. Gleichzeitig riskiert die FKG Qualitätseinbußen und Innovationshemmung - und damit eine Verschlechterung der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten. Wir appellieren an Bundesgesundheitsministerin Warken, bei der Bewertung und Umsetzung der Empfehlungen Augenmaß anzulegen. Ausschreibungen gehören auf jeden Fall nicht dazu. Wir bringen uns weiterhin lösungsorientiert in den politischen Dialog ein."

Ausschreibungen haben sich nicht bewährt

Mit der Empfehlung, Ausschreibungen für Hilfsmittel wiedereinzuführen, sollen laut Bericht 400 Millionen Euro in 2030 eingespart werden können. Dabei lässt die FKG außer Acht, dass Ausschreibungen aus gutem Grund im Sinne der Patientinnen und Patienten im Jahr 2019 abgeschafft wurden. Denn statt Spareffekte zu erreichen, haben Ausschreibungen lediglich zu einem deutlichen Qualitätsverlust geführt. Dies stellte der Bundesrechnungshof in seinem Bericht von 2019 fest. Zwar stellt die FKG selbst ihre Empfehlung unter den Vorbehalt unsicherer oder potenziell negativer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit, begegnet diesem Szenario aber mit einem fragwürdigen - und kostenintensiven - Instrument: Sie empfiehlt die Beauftragung eines gesonderten Instituts mit der Kontrolle verbindlicher Qualitätskriterien und der Abgabe von Transparenzberichten. "Der Nutzen eines solchen Instituts leuchtet nicht ein und geht schlicht am Sparansatz vorbei, entstehen mit ihm doch zusätzliche Kosten. Umso mehr bedauern wir, dass die Finanzkommission unsere ausdrückliche Warnung vor den Defiziten von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich nicht aufgegriffen hat", betont Oda Hagemeier.

Festbeträge nur unter klaren Bedingungen

Positiv zu bewerten ist der Vorschlag der FKG, Festbeträge auszuweiten und zu stärken. Dass sie dabei allerdings auf dem bisherigen Verfahren der Festbetragsfestsetzung mit einem rein marktpreisbasierten kalkulatorischen Anteil beharrt, ist nicht nachvollziehbar. Auch vor dem Hintergrund, dass laut GKV-Spitzenverband dafür belastbare Daten fehlen. Hier zeichnen sich lange Verfahrenszeiten für die Festbetragsanpassungen ab. Dazu die eurocom-Geschäftsführerin: "Festbeträge sind ein gutes, weil von der Solidargemeinschaft verkraftbares Instrument der Kostenregulierung. Voraussetzung ist aber, dass sie regelmäßig in einem unbürokratischen Verfahren und unter Berücksichtigung relevanter Messgrößen, wie etwa die Inflationsrate oder der Verbraucherpreisindex, angepasst werden. Andernfalls läuft man Gefahr, dass die Entwicklung von Hilfsmitteln unwirtschaftlich und ihre Verfügbarkeit für Patientinnen und Patienten damit eingeschränkt wird."

DiGA nicht künstlich ausbremsen

Die auf DiGA bezogenen Sparvorschläge der FKD beziehen sich neben der Zuzahlung gesetzlich Krankenversicherter vor allem auf die in der Erprobungs- und Vorverhandlungsphase vom Hersteller frei festlegbaren Preise und auf die Erprobungsregeln. Beides soll gestrichen werden. Die innovationshemmenden Auswirkungen liegen für Hagemeier auf der Hand: "Diese Empfehlung steht im krassen Gegensatz zum politischen Willen, Innovationen schnell in die Versorgung zubringen. Gerade darin besteht doch die vorausschauende Leistung des Digitale-Versorgung-Gesetzes von 2019, dass es die Möglichkeit der freien Preisbildung vorsieht, um Herstellern eine faire Chance zu eröffnen, trotz hoher initialer Kosten in den neuen Versorgungsmarkt einzutreten, die Risiken gering zu halten - und damit den politischen Willen nach einem schnellen Zugriff der Patientinnen und Patienten auf eine Versorgung mit digitalen Innovationen umzusetzen."

Über eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.

Pressekontakt:

Antje Schneider, eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
Reinhardtstraße 15, D - 10117 Berlin,
Fon: +49 (0) 30 - 25 76 35 063
Mobil: +49 (0) 1 76 - 61 33 07 60,
Mail: antje.schneider@eurocom-info.de


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik