Verband der Ersatzkassen e. V.|24.06.2025

PRESSEMITTEILUNG

Etatplanung Bundeshaushalt - versicherungsfremde Leistungen

Berlin (kkdp)·GKV und SPV stabilisieren: Auskömmliche Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen jetzt dauerhaft im Bundeshaushalt einplanen

Am 24. Juni 2025 wird das Kabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und die Eckwerte für 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 festlegen. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Forderungen zur kurzfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) klar und deutlich formuliert. Damit die Beitragssätze 2026 nicht erneut steigen, fordert sie unter anderem die vollständige Übernahme der Behandlungskosten von Bürgergeldempfangenden durch den Staat. Dadurch könnte die GKV jährlich um rund zehn Milliarden Euro entlastet werden. Das ist eine deutliche Ansage der Bundesgesundheitsministerin, der jetzt konkrete Maßnahmen folgen und im Bundeshaushalt eingeplant werden müssen. Es handelt sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuern zu finanzieren sind und nicht aus Beitragsmitteln. Das gilt auch für die soziale Pflegeversicherung (SPV). Hier stehen vor allem die Refinanzierung der Kosten für die Corona-Pandemie in Höhe von gut fünf Milliarden Euro im Raum.

Darüber hinaus brauchen wir zusätzlich ein Ausgabenmoratorium, das verhindert, dass die Ausgaben weiter stärker steigen als die Einnahmen. Das Moratorium muss so lange gelten, bis sichergestellt ist, dass die geplanten strukturellen Reformen auch auf der Ausgabenseite Wirkung zeigen.

Es ist richtig, dass die Ministerin sich deutlich für die Interessen der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber einsetzt. Jetzt kommt es auf die konkreten Beschlüsse an."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com


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