Kassenwahlrecht ab 2021

Wechsel der Krankenkasse wird vereinfacht

11.11.2020·Versicherungspflichtige Mitglieder können ihre Krankenkasse ab 2021 bei jeder neuen Beschäftigung und jedem versicherungsrechtlichen Statuswechsel innerhalb einer Beschäftigung sofort wechseln - ohne Einhaltung einer Bindungsfrist und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse.

Als Teil des MDK-Reformgesetzes wurden bereits im November 2019 Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht beschlossen, die ab dem 01.01.2021 wirksam werden. Im Vordergrund stehen Vereinfachungen beim Kassenwechsel durch kürzere Bindungsfristen, wegfallende Kündigungsregelungen und weniger Bürokratie durch Digitalisierung. / Vier wichtige Neuerungen im...

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