Dem Beschluss nach wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt und damit verdoppelt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Kitas und Schulen bis Ende Januar geschlossenSchulen und Kindertagesstätten sollen dem Beschluss nach bis mindestens Ende Januar weitestgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen müssten auch in diesem Bereich "entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden", heißt es in dem Beschluss. Dies gilt auch für die Kitas, für die es in den Ländern aber unterschiedliche Regelungen gibt: Einige haben sie geschlossen und bieten Notbetreuung an, andere haben Kitas offengelassen mit dem Appell an Eltern, Kinder trotzdem zu Hause zu betreuen.
Kritik an Finanzierung aus GKV-BeitragsgeldernMit der Finanzierung der verdoppelten Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld ohne Erkrankung eines Kindes müssten die gesetzlichen Krankenkassen erneut Aufgaben übernehmen, die weniger der Krankenversicherung als vielmehr dem gesamtgesellschaftlichen Bereich zuzuordnen sind. Die Kinderbetreuung aufgrund Kita- und Schulschließungen während der Pandemie ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft und damit des Staates. Statt aus Beitragsgeldern wäre die Finanzierung aus Steuern entsprechend richtig. Von der GKV in diesem Sinne vorzuleistende Beträge müsste der Bund also aus dem Steueraufkommen in den Gesundheitsfonds der Kassen erstatten. Doch hier hat sich die Regierung auch in der Vergangenheit als trickreich erwiesen. So werden bei der Pandemiefinanzierung auch die Rücklagen der Kassen mit acht Milliarden Euro eingerechnet die ebenfalls aus Beitragsgeldern und nicht aus Steuergeldern aufgebaut wurden. Krankenkassen, Gewerkschaften und auch der Bundesrat haben daher bereits eine adäquate Aufstockung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses für den Gesundheitsfonds gefordert (vgl. "Links zum Thema").
Beitragserhöhungen bei vielen KrankenkassenFür 2021 haben bereits 40 Krankenkassen ihre Zusatzbeitragssätze - teils deutlich - angehoben. Im Vorfeld der kassenindividuellen Haushaltsberatungen hatte sich der GKV-Spitzenverband im Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für einen "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz" von 1,4 statt der danach vom Bundesministerium für Gesundheit per Verordnung auf 1,3 Prozent festgelegten Richtgröße eingesetzt. Auch in der Pflegeversicherung sieht es laut GKV-Spitzenverband ähnlich aus: "Sofern sich die Konjunktur bis zur Jahresmitte erholt und keine unvorhergesehenen Ausgaben entstehen, werden wir 2021 ganz knapp an einer Beitragserhöhung vorbeischrammen. Doch spätestens Anfang 2022", so Vorstandsmitglied Gernot Kiefer, "reicht der aktuelle Beitragssatz nicht mehr aus." Sofern die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialabgaben die politische Maßgabe sei, werde man an einem nennenswerten und dauerhaften Steuerzuschuss auch für die Pflegeversicherung nicht vorbeikommen.
