GKV-Schätzerkreis

Der sogenannte "Schätzerkreis" für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nach dem Sozialgesetzbuch (§ 220 Abs. 2 SGB V) beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu bilden. Ihm gehören Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des BAS sowie des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an. Den Vorsitz hat ein Vertreter des BAS.

Aufgaben und Ziele

Der Schätzerkreis hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der GKV des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann der Schätzerkreis weitere Experten und Sachverständige hinzuziehen. Zur Prognose der Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt der Schätzerkreis auch aktuelle Prognosen zur Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckdaten. Sein Ziel hierbei ist es, die Entwicklungen in der GKV mit größtmöglicher Genauigkeit zu prognostizieren. Wo unvollständige Informationen und Ungewissheiten Bewertungsspielräume eröffnen, gilt das Vorsichtsprinzip.

Grundlage für den Zusatzbeitragssatz

Auf Basis der Ergebnisse dieser Schätzung wird vom BMG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Folgejahr festgelegt und jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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