Medizinischer Dienst (MD) / Medizinischer Dienst Bund
Die medizinischen Dienste teilen sich in den bundesweiten Medizinischen Dienst Bund und die regionalen medizinischen Dienste in den Ländern.
Medizinischer Dienst Bund
Der Medizinische Dienst Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Träger des Medizinischen Dienstes Bund sind die 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Zu seinen Aufgaben gehört die Koordinierung der fachlichen Arbeit der Medizinischen Dienste. Hierzu zählen Richtlinien, um die Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien sicher zu stellen.. Der Medizinische Dienst Bund berät als medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene - insbesondere den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Das Haushaltsvolumen des MD Bund beträgt 20,1 Millionen Euro (Stand: 2024; Vorjahr: 17,5 Millionen Euro).
Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.
Den Medizinischen Dienst gibt es in seiner jetzigen Form seit 2021. Die Krankenkassen und Pflegekassen finanzieren den Dienst jeweils zur Hälfte. Für die rechtliche Aufsicht sind die Sozialministerien der Bundesländer zuständig.
Das Sozialgesetz garantiert die fachliche Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes. Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Sie halten sich an fachliche Qualitätsstandards und sozialrechtliche Bestimmungen.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt die Geschäftsführung. Die Mitglieder des Verwaltungsrates repräsentieren Versicherte und Arbeitgeber. Zusätzlich beraten die Patientenvertretung und Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe den Medizinischen Dienst. Für die tägliche Arbeit ist die hauptamtliche Geschäftsführung bzw. der Vorstand zuständig.
In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen Medizinischen Dienst. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Dienste. Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen Medizinischen Dienst. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist der Medizinische Dienst Nord verantwortlich.
Insgesamt betreiben die 15 MD rund 130 Beratungsstellen. Sie beschäftigen zusammen 11.972 Mitarbeiter, darunter 2.506 Ärzte aus über 50 Facharztrichtungen und ca. 4.895 Pflegefachkräfte. Das Haushaltsvolumen des MD beträgt insgesamt gut 1,122 Milliarden Euro, die je zur Hälfte von der Kranken- und Pflegeversicherung getragen werden (Stand: August 2024).
Website des Medizinischen Dienstes (MD)
Medizinischer Dienst Bund
Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 als Rechtsnachfolger des MDS errichtet.
Links zum MD Bund
Hinweis zum MDK-Reformgesetz (Reorganisation 2021)
Medizinischer Dienst
Den Medizinischen Dienst gibt es in seiner jetzigen Form seit 2021. Die Krankenkassen und Pflegekassen finanzieren den Dienst jeweils zur Hälfte. Für die rechtliche Aufsicht sind die Sozialministerien der Bundesländer zuständig.
Das Sozialgesetz garantiert die fachliche Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes. Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Sie halten sich an fachliche Qualitätsstandards und sozialrechtliche Bestimmungen.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt die Geschäftsführung. Die Mitglieder des Verwaltungsrates repräsentieren Versicherte und Arbeitgeber. Zusätzlich beraten die Patientenvertretung und Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe den Medizinischen Dienst. Für die tägliche Arbeit ist die hauptamtliche Geschäftsführung bzw. der Vorstand zuständig.
In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen Medizinischen Dienst. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Dienste. Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen Medizinischen Dienst. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist der Medizinische Dienst Nord verantwortlich.
Insgesamt betreiben die 15 MD rund 130 Beratungsstellen. Sie beschäftigen zusammen 11.972 Mitarbeiter, darunter 2.506 Ärzte aus über 50 Facharztrichtungen und ca. 4.895 Pflegefachkräfte. Das Haushaltsvolumen des MD beträgt insgesamt gut 1,122 Milliarden Euro, die je zur Hälfte von der Kranken- und Pflegeversicherung getragen werden (Stand: August 2024).
Website des Medizinischen Dienstes (MD)
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