Gesundheitsfonds

6,9 Millionen Euro Strafzinsen aus Beitragsgeldern der Krankenkassen

23.01.2017·Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) fällt es der Sozialversicherung in Deutschland zunehmend schwer, ihre Einnahmen ohne Strafzinsen anzulegen. So musste die gesetzliche Krankenversicherung 2015 und 2016 jeweils ein Millionenbetrag aus den Beitragsgeldern des Gesundheitsfonds als Strafzins an die Banken zahlen. Ähnlich sehen die Perspektiven in der Renten- und Arbeitslosenversicherung aus.

Bereits seit Juni 2014 erhebt die Europäische Zentralbank (EZB) einen Negativzins von aktuell 0,4 Prozent auf kurzfristige Geldanlagen. Hiervon betroffen sind zunächst zwar nur Banken, diese reichen den Strafzins jedoch an ihre Kunden und damit auch an die Sozialversicherung weiter. Nach einem Bericht der SZ (19.01.2017) wurden aus dem Gesundheitsfonds...

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