Höhere Beiträge auf Zusatzrenten sind verfassungsgemäß
05.04.2008·Das Bundesverfassungsgericht hat die im Jahr 2004 vorgenommene Verdoppelung des Beitrags auf Versorgungsbezüge für rechtens erklärt. Sie beseitige eine bis dahin bestehende Besserstellung für Bezieher von Zusatzrenten.
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