Urteil

Kassenzuschuss bei künstlicher Befruchtung erst ab einem Alter von 25 Jahren

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

26.09.2007·Gesetzliche Krankenkassen müssen nur dann die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung tragen, wenn beide Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sind. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG Rheinland-Pfalz) entschieden und das Urteil der Vorinstanz (Sozialgericht Koblenz)...

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