BARMER|09.10.2026
PRESSEMITTEILUNG
GKV-BStabG: Bund darf nicht von der GKV-Ausgabenbremse gehen
Berlin (kkdp)·09.10.2026
Der Verwaltungsrat der BARMER warnt die Bundesregierung vor einer Aushöhlung des vor kurzem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Nach Plänen des Bundes sollen etwa Krankenhäuser von neuen Zuschlägen in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro profitieren. Auch im niedergelassenen Bereich könnten Haus- und Kinderärzte demnächst von Abschlägen befreit werden, die für eine Begrenzung medizinisch nicht notwendiger Mengenausweitungen sorgen. Kritisch bewertet der Verwaltungsrat der BARMER zudem geplante Ausnahmen beim Herstellerabschlag für Arzneimittel.
Politik riskiert Vertrauensverlust und steigende Beiträge
"Der Bund steht in der Pflicht, seinem richtigen Ziel einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ohne Wenn und Aber gerecht zu werden. Alles andere untergräbt das Vertrauen in die Politik und sorgt für neuerliche Belastungen der beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber", sagt Sylvi Krisch, Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrats.
Effiziente gesetzliche Krankenkassen sollen das Nachsehen haben
Besonders kritisch bewertet der Verwaltungsrat der BARMER die geplante erneute Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen. Diese seien in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach gesetzlich beschränkt worden. Krisch: "Mittlerweile sollte sich auch in der Politik herumgesprochen haben, dass die gesetzlichen Krankenkassen zu den wenigen Akteuren im Gesundheitswesen gehören, die mit unterproportionalen Verwaltungskosten ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Wer diese Kosten immer weiter beschneidet, wird die massiven Finanzprobleme der GKV nicht lösen."
Wettbewerbsnachteil für gesetzliche Krankenkassen
Gemessen an den Gesamtausgaben der Krankenkassen liegen deren Verwaltungskosten mit rund vier Prozent auf einem sehr niedrigen Niveau. Eine weitere Begrenzung könne zudem die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen beeinträchtigen. "Ich mache mir Sorgen, dass die Krankenkassen angesichts dieser Entwicklung Schwierigkeiten bekommen, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für qualifiziertes Fachpersonal zu schaffen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels darf die Politik die Handlungsfähigkeit der Krankenkassen nicht weiter einschränken", so Krisch.
Anmerkung der Redaktion: Im Titel wurde "BARMER-Verwaltungsrat" durch "GKV-BStabG" ersetzt.
Der Verwaltungsrat der BARMER kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, das dringend notwendige Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit erneuten Anpassungen zugunsten der Leistungserbringer wieder aufzuweichen.
Für stabile Beitragssätze in der GKV darf es im Nachgang zum Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes kein Aufschnüren des Sparpaketes geben. Zusätzliche Ausgaben für Leistungserbringer konterkarieren die Bemühungen um stabile Beitragssätze.
BARMER-Verwaltungsratschefin Krisch: "Mit dem Vorhaben der Bundesregierung drohen erneut ausgabentreibende Maßnahmen zulasten der Beitragszahlenden. Dass im Zuge der neuen Regelungen ausgerechnet die Krankenkassen mit einer weiteren Begrenzung der Verwaltungskosten konfrontiert werden sollen, bestraft diejenigen im Gesundheitswesen, die seit Jahren effizient und erfolgreich wirtschaften."
Der Verwaltungsrat der BARMER warnt die Bundesregierung vor einer Aushöhlung des vor kurzem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Nach Plänen des Bundes sollen etwa Krankenhäuser von neuen Zuschlägen in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro profitieren. Auch im niedergelassenen Bereich könnten Haus- und Kinderärzte demnächst von Abschlägen befreit werden, die für eine Begrenzung medizinisch nicht notwendiger Mengenausweitungen sorgen. Kritisch bewertet der Verwaltungsrat der BARMER zudem geplante Ausnahmen beim Herstellerabschlag für Arzneimittel.
Linkhinweis der Redaktion
Politik riskiert Vertrauensverlust und steigende Beiträge
"Der Bund steht in der Pflicht, seinem richtigen Ziel einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ohne Wenn und Aber gerecht zu werden. Alles andere untergräbt das Vertrauen in die Politik und sorgt für neuerliche Belastungen der beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber", sagt Sylvi Krisch, Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrats.
Effiziente gesetzliche Krankenkassen sollen das Nachsehen haben
Besonders kritisch bewertet der Verwaltungsrat der BARMER die geplante erneute Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen. Diese seien in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach gesetzlich beschränkt worden. Krisch: "Mittlerweile sollte sich auch in der Politik herumgesprochen haben, dass die gesetzlichen Krankenkassen zu den wenigen Akteuren im Gesundheitswesen gehören, die mit unterproportionalen Verwaltungskosten ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Wer diese Kosten immer weiter beschneidet, wird die massiven Finanzprobleme der GKV nicht lösen."
Wettbewerbsnachteil für gesetzliche Krankenkassen
Gemessen an den Gesamtausgaben der Krankenkassen liegen deren Verwaltungskosten mit rund vier Prozent auf einem sehr niedrigen Niveau. Eine weitere Begrenzung könne zudem die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen beeinträchtigen. "Ich mache mir Sorgen, dass die Krankenkassen angesichts dieser Entwicklung Schwierigkeiten bekommen, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für qualifiziertes Fachpersonal zu schaffen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels darf die Politik die Handlungsfähigkeit der Krankenkassen nicht weiter einschränken", so Krisch.
Anmerkung der Redaktion: Im Titel wurde "BARMER-Verwaltungsrat" durch "GKV-BStabG" ersetzt.
Pressekontakt:
Athanasios Drougias
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0800 333004991421
E-Mail: athanasios.drougias@barmer.de