Deutscher Bundestag|07.10.2026

PRESSEMITTEILUNG

BStabG-Änderungsanträge im Gesundheitsausschuss
Beratung über Folgeregelungen des GKV-Sparpakets

Berlin (kkdp)·Der Gesundheitsausschuss hat sich mit geplanten Folgeregelungen zu dem im Sommer beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/6130, 21/7016) befasst. Es handelt sich um zwölf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (21/6808) verabschiedet werden sollen.

Die Änderungsanträge beziehen sich unter anderem auf Vergütungsregelungen in der psychotherapeutischen Versorgung, die Krankenhausfinanzierung, Hybrid-DRGs, die Hilfsmittelversorgung, die Verwaltung der Krankenkassen, die Vergütung von Zytostatika, die Abrechnung von digitalen Gesundheitsanwendungen und Therapien mit cannabishaltigen Arzneimitteln.

Zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro für Kliniken gehen auf eine Protokollerklärung der Bundesregierung zurück, die Voraussetzung war für die Zustimmung der Länderkammer zu dem GKV-Sparpaket.

Nach der Einführung der Änderungsanträge im Gesundheitsausschuss ist am Mittwochnachmittag (16 Uhr) eine separate öffentliche Anhörung dazu vorgesehen. Stellungnahmen zu den Anträgen sowie die Anträge selbst sind auf bundestag.de online einsehbar.

Pressekontakt:

Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001


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