Bundessozialgericht|15.12.2015
PRESSEMITTEILUNG
Krankenkassen müssen nur palliativ eingesetzte anthroposophische Mistelpräparate bezahlen
Kassel·Die beklagte Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für das anthroposophische nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Iscador M ab. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung ist...
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